Regeln für den Transport von unbegleiteten Kindern.

Regeln für den Transport von unbegleiteten Kindern.

Zu Beginn der Sommerferien gibt es viele Fragen zur Beförderung der Kinder selbst. Dies ist bei unserem Unternehmen unter bestimmten Regeln möglich, die Sie auf dieser Seite finden. Diese müssen strikt eingehalten werden, sonst ist ein solcher Transport nicht möglich.

Die Beförderung von unbegleiteten Kindern wird je nach Alter in zwei Kategorien unterteilt.

1) Kinder unter 12 Jahren, für die die folgenden Regeln gelten:
a) Der Erziehungsberechtigte eines Kindes unter 18 Jahren muss uns im Voraus informieren.
b) Die Person unter 12 Jahren muss über gültige Reisedokumente verfügen (Reisepass oder Personalausweis).
c) Sofern mit dem Beförderer nichts anderes vereinbart wurde, muss eine Person unter 12 Jahren bis zum Abfahrtsort begleitet werden und mindestens 20 Minuten vor der geplanten Ankunft am Zielbahnhof von einer abholenden Person abgeholt werden.
d) Bei der Reservierung muss immer eine gültige Telefonnummer der Person angegeben werden, die das Kind zum Abfahrtsort begleitet.
e) Die Begleitperson unter 12 Jahren muss dem Fahrer beim Check-in eine Vollmacht (hier herunterladbar) mit gültigen Kontaktdaten aushändigen.
f) Eine Person unter 12 Jahren wird im vorderen Teil des Busses unter ständiger Aufsicht von Sicherheitskameras sitzen.
g) Bei der Beförderung einer Person unter 12 Jahren muss ein zweiter Sitzplatz reserviert werden, damit das Kind allein sitzen kann. Der Preis für den zusätzlichen Sitzplatz wird nach dem Tarif 1100CZK/51CHF/51EUR berechnet. Bei mehr als einem Kind wird diese Gebühr nur einmal erhoben.

2) Für Kinder im Alter von 13 bis 18 Jahren, die bereits den Erwachsenentarif bezahlen, gelten die folgenden Regeln:
a) Der Erziehungsberechtigte eines Kindes unter 18 Jahren ist verpflichtet, uns im Voraus zu informieren.
b) Eine Person unter 18 Jahren muss über gültige Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) verfügen.
c) Sofern nicht individuell mit dem Beförderer anders vereinbart, muss eine Person unter 18 Jahren bis zum Abfahrtsort begleitet werden und am Zielbahnhof mindestens 20 Minuten vor der geplanten Ankunft von einer abholenden Person abgeholt werden.
d) Bei der Reservierung muss immer eine gültige Telefonnummer der Person angegeben werden, die das Kind zum Abfahrtsort begleiten wird.
e) Eine Person unter 18 Jahren muss dem Fahrer beim Check-in eine Vollmacht (hier herunterladbar) mit gültigen Kontaktdaten vorlegen.